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§ 1 Tiere die auf das Gelände geführt werden, müssen Haftpflichtversichert und geimpft sein, sowie frei von ansteckenden Krankheiten.
§ 2 Der Vertrag kommt zustande wenn die Hundeschule den Vertrag annimmt, er Bedarf keiner bestimmten Form.
§ 3 Kursgebühren sind am Stundenanfang des Kurses zu entrichten.
§ 4 Vor Beginn der Kurse kann vom Vertrag zurückgetreten werden.
§ 5 Die Hundeschule kann vom Vertrag zurücktreten wenn der Kursteilnehmer den Kurs erheblich stört oder sich den Anweisungen des Kursleiters widersetzt.
§ 6 Für verursachte Schäden des mitgebrachten Tier haftet allein der Halter.
§ 7 Die Trainer sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen, es sei denn sie handeln grob fahrlässig.
§ 8 Auf dem gesamten Gelände gilt die Leinenpflicht, die Leinen dürfen erst auf Anweisung entfernt werden.
§ 9 Die Tiere dürfen sich nicht auf dem Gelände der Hundeschule versäubern, es sind ringsum genug Flächen zum vorherigen Gassi gehen. Bitte die Kotaufnahmepflicht der Gemeinde einhalten.
§10 Eltern haften für ihre Kinder.
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